Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Um allen Menschen gleichermaßen die Zugänglichkeit zu Einrichtungen und Institutionen zu gewährleisten, verfolgt die Gemeinde Alfter den Ansatz der Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz gemäß der „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung“ (BITV), in welcher der Gesetzgeber die Vorgaben der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter festgelegt hat. Diese Verordnung basiert auf einer internationalen Empfehlung, den „Web Content Accessibility Guidelines“, in welchen festgelegt wurde, wie Webinhalte gestaltet werden müssen, um sie für Menschen mit Behinderungen barrierefrei nutzbar zu machen.

Die Website www.buecherei-meckenheim-alfter.de ist laut durchgeführtem Selbsttest weitgehend barrierefrei. Die Gemeinde Alfter versteht Barrierefreiheit als einen fortlaufenden Prozess, daher wird das Internetangebot stetig geprüft und optimiert. Die Erklärung wurde am 22.05.2024 erstellt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente auf der Website sind nicht barrierefrei. Da es sich um zahlreiche Dateien handelt, wird die Behebung des Problems einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir sind bemüht, die noch bestehenden Barrieren zu beheben.
  • Derzeit liegen keine Informationen zu den Inhalten des Angebotes und zur Navigation in Deutscher Gebärdensprache (Video) vor. 
  • Eine Leichte Sprache für Informationen zu Inhalten des Angebotes und zur Navigation fehlt. Wir bieten daher an, unverständliche Textinhalte telefonisch zu erklären. 

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Wenn Sie Kontakt zur Gemeinde Alfter aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns eventuelle Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.

Kontakt zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Zur Sicherstellung einer wirksamen Beachtung der Regularien ist in Nordrhein-Westfalen eine Durchsetzungsstelle eingerichtet worden. Nicht erledigte Beschwerdefälle können dieser angezeigt werden, um Barrieren im Einzelfall bearbeiten und bestmöglich beseitigen zu können. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Rufnummer 0211 855 34 51 oder per E-Mail an ombudsstelle-barrierefreie-itfUlQcr5B2w7mij9HaYe1vmags.nrwde zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.